Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Ihr Kaminkehrermeister
Kurt Keller
Bayerische Bauordnung und Feuerungsanlagenverordnung
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21.11.2007
Innung Mittelfranken
Diese sind in der 1. BImSchV § 3 geregelt, danach dürfen nur folgende Brennstoffe verheizt werden:
Die Gasgerätekontrolle der Kaminkehrer steht gelegentlich in der
Diskussion. Ein Vergleich mit anderen Ländern belegt die Notwendigkeit,
Gasfeuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Bitte beachten Sie:
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Kurt Keller
Bez. Schornsteinfegermstr
Eichenmühle 3
90616 Neuhof-Zenn
Tel.: 09102-996717
Fax.: 09102-999678
Email sendenMobil.: 0179-2133875
Mitglied
Innung Mittelfranken